Dies ist eine informative Übersetzung. Rechtlich maßgeblich ist die tschechische Fassung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Green Wave Hotels s.r.o. abgeschlossenen Verträge. mit Sitz in Chelčického 1566/9, 130 00 Prag 3 – Žižkov, IČO: 09290478, DIČ: CZ09290478, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts in Prag unter der Marke C 333934/MSPH (im Folgenden „Unterkunftsanbieter“ genannt) mit Dritten im Rahmen der in Artikel 1 definierten Geschäftstätigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gesellschafter und Geschäftsführer des Unternehmens ist Herr Jiří Čech.
Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen
1.1 Der Unterkunftsanbieter betreibt die autonome Anlage Youngmann House (im Folgenden „Unterkunftseinrichtung“) mit Sitz in Jungmannovo náměstí 14, Prag 1, PLZ 110 00, Tschechische Republik.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Dritten, auf deren Grundlage der Beherberger Beherbergungsleistungen und damit verbundene Leistungen im Rahmen des Betriebs des Beherbergungsbetriebes erbringt.
(im Folgenden „Dienste“ genannt).
Vertragspartner
2.1 Vertragspartner ist einerseits der Beherbergungsbetrieb und andererseits die natürliche oder juristische Person, die dem Beherbergungsbetrieb ihr Angebot bestätigt – Zimmer reserviert bzw. eine Bestellung beim Beherbergungsbetrieb aufgegeben hat (nachfolgend „Vertragspartner“ genannt).
2.2 Reserviert der Vertragspartner Leistungen und/oder erteilt eine Bestellung für eine andere Person und/oder für mehrere Personen (nachfolgend „Gäste“ genannt), ist der Vertragspartner auch in diesen Fällen Vertragspartner und gewährleistet die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch die von der jeweiligen Bestellung und/oder deren Bestätigung betroffenen Gäste. Dies gilt auch dann, wenn der Beherbergungsbetrieb ausdrücklich oder stillschweigend zustimmt, den Gästen die Leistungen in Rechnung zu stellen; Der Vertragspartner ist stets Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen des Gastes gegenüber dem Beherbergungsbetrieb.
2.3 Nimmt der Vertragspartner die Reservierung nicht für sich selbst, sondern für Dritte vor und macht dies in seiner Anfrage bzw. Angebotsbestätigung deutlich, so wird der Beherberger die Kosten für die Leistungen vom Gast verlangen und diese auch dann nicht vom Vertragspartner einfordern, wenn der Gast seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht nachkommt. Die in der Bestellung des Vertragspartners maßgeblichen Angaben zu den Gästen sind nicht verbindlich, sondern ausschließlich die in der Angebotsbestätigung genannten Daten.
2.4 Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, von den Gästen bei der Anmeldung oder vorab eine Anzahlung von ihrer Kredit- oder Debitkarte (nachfolgend „Kreditkarte“ genannt) zu verlangen. In diesem Fall haftet die Person, deren Kreditkartendaten gespeichert sind, auch als Gesamtschuldner für alle Kosten und Schäden, die durch die Leistungen des Beherbergungsbetriebes zugunsten eines oder mehrerer Gäste entstehen. Dies gilt nicht, soweit der Kreditkarteninhaber nachweist, dass die Weitergabe der Kreditkartendaten an den Beherbergungsbetrieb ohne sein Wissen und Einverständnis erfolgt ist.
Vertragsschluss
3.1 Im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen kommt unmittelbar ein Vertrag zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem anderen Vertragspartner zustande
Abgabe einer Bestellung durch die andere Vertragspartei und/oder
Angebote des Beherbergungsbetriebes aufgrund der Bestellung des anderen Vertragspartners und
Annahme eines solchen Angebots durch die entsprechende andere Partei.
3.2 Die Bestellung des Vertragspartners kann schriftlich, mündlich oder auf andere Weise erfolgen, sie muss jedoch den Zeitpunkt und die Anzahl der Gäste angeben. Die der Bestellung des Vertragspartners beigefügten Geschäftsbedingungen werden nicht berücksichtigt und nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Beherbergungsbetrieb erkennt die Geltung dieser Geschäftsbedingungen in seiner Bestätigung an.
3.3 Das Angebot des Beherbergungsbetriebes (nachfolgend „Angebot“ genannt) bedarf ausschließlich der Schriftform, d.h. auch E-Mail und/oder elektronischer Kopie. Die Reservierung von Zimmern (Bestätigung des Angebots) durch den Vertragspartner (nachfolgend „Bestätigung“ genannt) bedarf ausschließlich der Schriftform, das heißt auch E-Mail und/oder elektronische Kopie.
3.4 Die im Angebot enthaltenen Bestimmungen haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen.
3.5 Der Beherbergungsbetrieb muss keine Leistungen erbringen, die der Vertragspartner in seiner Bestellung nicht ausdrücklich erwähnt hat (z. B. Parken). Wünscht der Gast Leistungen, die nicht Gegenstand der Bestellung des Vertragspartners waren, kann der Beherbergungsbetrieb diese Leistungen erbringen. In einem solchen Fall garantiert der Vertragspartner auch die Bezahlung dieser Kosten durch den Gast.
3.6 Der Vertragspartner gibt in der Bestellung die verbindliche Anzahl der untergebrachten Gäste in den einzelnen Zimmern an. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, die Beherbergung zu verweigern, wenn in dem gemieteten Zimmer mehr Personen untergebracht werden sollen, als in der Bestellung angegeben. Stellt der Beherbergungsbetrieb fest, dass das Zimmer mit mehr Personen belegt ist, als im Angebot angegeben, kann er vom Vertragspartner eine zusätzliche Gebühr in Rechnung stellen oder die Räumung des Zimmers anordnen.
3.7 Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass jeder Gast mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden ist, die Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten anerkennt und sich zur Einhaltung dieser Geschäftsbedingungen verpflichtet; Ein Verstoß des Gastes gegen diese Geschäftsbedingungen gilt als Verstoß des Vertragspartners selbst.
Bezahlung für Dienstleistungen
4.1 Die Preise der Leistungen, die der Vertragspartner beim Beherbergungsbetrieb für sich und/oder seine Gäste bestellt, ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Bestätigung. Darüber hinaus können sich die Preise auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen und/oder sonstiger dem Vertragspartner und/oder Gast zur Verfügung gestellter Unterlagen und Informationen richten.
4.2 Die Preise der im Angebot bzw. in der Bestätigung aufgeführten Leistungen basieren auf den Angaben, die der Vertragspartner dem Beherbergungsbetrieb im Rahmen seiner Bestellung gemacht hat. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, den Preis einseitig zu erhöhen, wenn der Vertragspartner Angaben zurückgehalten hat, die für die Preisfestsetzung von Bedeutung sind (z. B. die tatsächliche Anzahl der untergebrachten Personen).
4.3 Alle Beträge verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, sofern der Beherbergungsbetrieb nicht ausdrücklich etwas anderes angibt. Im Preis der Unterkunft ist die örtliche Kurtaxe nicht enthalten, sofern der Unterkunftsgeber nicht ausdrücklich etwas anderes angibt. Auf den Preis kommt der jeweils durch verbindliche Rechtsvorschriften ermittelte Satz hinzu.
4.4 Alle Zahlungen müssen in der im Angebot oder in der Bestätigung angegebenen Währung erfolgen. Barzahlungen sind nicht möglich. Bezahlt der Vertragspartner oder der Gast die Rechnung mit einer Kreditkarte, wird diese Karte mit dem Betrag in CZK belastet. Der Rechnungsbetrag ist auf der Rechnung in CZK und EUR angegeben. Für eine etwaige Umrechnung, die für die Bezahlung der Leistungen erforderlich wäre, verwendet der Beherbergungsbetrieb den am Tag der Anreise des Gastes gültigen offiziellen Wechselkurs der Tschechischen Nationalbank.
4.5 Zahlt der Vertragspartner und/oder der Gast per Banküberweisung, hat er die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu verwenden; Das Bankkonto muss in der Währung der Rechnung geführt werden. Bankgebühren und Wechselkursrisiken trägt der Vertragspartner bzw. der Gast. Der Vertragspartner bzw. der Gast ist verpflichtet, die Rechnung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu begleichen.
4.6 Sofern der Vertragspartner und/oder der Gast zur Sicherung der Reservierung mit Kreditkarte zahlen und/oder dem Beherbergungsbetrieb seine Kreditkartendaten mitgeteilt haben, ist der Beherbergungsbetrieb jederzeit nach Ablauf der Frist zur kostenfreien Stornierung der Reservierung (siehe § 5 dieser Geschäftsbedingungen) berechtigt, den im Angebot bzw. in der Bestätigung genannten Betrag von der jeweiligen Kreditkarte abzubuchen.
4.7 Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass der Beherbergungsbetrieb Kreditkarten bestimmter Kartenunternehmen nicht akzeptieren darf. Der Vertragspartner ist verpflichtet zu prüfen, ob der Beherbergungsbetrieb Kreditkarten bestimmter Kreditkartenunternehmen akzeptiert.
4.8 Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, vor Anreise eine Anzahlung oder vollständige Bezahlung zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vom Beherbergungsbetrieb in der Anzahlungsrechnung genannten Leistungen innerhalb der in dieser Rechnung genannten Fälligkeit zu bezahlen, wobei der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des Beherbergungsbetriebes maßgeblich ist. Nach Erhalt der Anzahlung stellt der Unterkunftsgeber gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen einen Steuerbeleg für die erhaltene Zahlung aus. Nach Erbringung der Leistungen stellt der Beherbergungsbetrieb für die Abrechnung der Leistungen einen ordnungsgemäßen Steuerbeleg aus, auf dem der aufgrund der Vorausrechnung gezahlte Vorschuss verrechnet wird.
4.9 Kommt der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung gemäß Artikel 4.8 dieser Geschäftsbedingungen nicht nach, so bedeutet dies keinen Rücktritt von der Bestätigung durch den Vertragspartner; in diesem Fall kommt der Vertragspartner lediglich mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug; der Vertrag als solcher bleibt jedoch in Kraft.
4.10 Kommt der Vertragspartner und/oder der Gast mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, sind Vertragspartner und Gast zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % des geschuldeten Betrages für jeden angefangenen Tag des Verzuges verpflichtet; etwaige Ansprüche des Beherbergers auf gesetzliche Verzugszinsen oder Ansprüche des Beherbergers auf Schadensersatz bleiben unberührt.
Stornierung der Bestätigung
5.1 Der Vertragspartner und/oder der Gast können die Bestätigung jederzeit widerrufen, vorbehaltlich der sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Bestätigung ergebenden Stornogebühren. Sofern das Angebot oder die Bestätigung keine Stornierungsinformationen enthält, gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 5.
5.2 Reserviert der Vertragspartner maximal drei Zimmer für maximal fünf Nächte, gilt Folgendes:
Geht die Stornierung spätestens 72 Stunden vor dem Anreisetermin des Gastes laut Bestätigung beim Beherbergungsbetrieb ein, ist die Stornierung für den Vertragspartner bzw. den Gast kostenfrei. Storniert der Vertragspartner bzw. der Gast nicht innerhalb der oben genannten Frist und/oder nimmt der Gast die in der Bestätigung genannten Leistungen des Beherbergungsbetriebes nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so ist der Vertragspartner bzw. der Gast zur Zahlung aller gemäß Bestätigung geschuldeten Beträge in Höhe des Entgelts für die erste Nacht während des Aufenthaltes gemäß Bestätigung verpflichtet.
5.3 Eine Reservierung von fünf oder mehr Zimmern zum selben Datum, die unter einem Namen und einer Hotel-ID durchgeführt wird, gilt als Gruppenreservierung. Bei Gruppenbuchungen ist die Zahlung von 100 % des Gesamtpreises spätestens 28 Tage vor dem Anreisetag erforderlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Bis 28 Tage vor dem Anreisetag kann der Vertragspartner die Reservierung nach Belieben kostenfrei ändern oder stornieren.
Nach Ausstellung der Vorausrechnung kann der Vertragspartner von der in der ausgestellten Rechnung angegebenen Zimmeranzahl maximal 2 Zimmer kostenfrei schriftlich stornieren. Die Stornogebühr für jedes weitere Zimmer über dieser Grenze beträgt 100 % des Zimmerpreises.
Nach Ablauf der Frist von 7 Tagen vor Anreise und bei Nichterscheinen hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teils des gezahlten Betrages.
Alle Änderungen und Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Nicht belegte Zimmer oder verspätete Anreise gelten nicht als Stornierung und unterliegen einer Stornogebühr von 100 %.
5.4 Das Nichterscheinen des Gastes am Anreisetag gemäß der Bestätigung gilt als Stornierung der Bestellung; Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach der Bestätigung in gleicher Weise gemäß diesem Artikel 5.
5.5 Innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsrücktritts erstattet der Verkäufer dem Käufer alle Gelder, einschließlich sonstiger Kosten und Gebühren, die der Verkäufer vom Kunden erhalten hat, auf die gleiche Weise, wie sie vom Kunden bezahlt wurden. Eine andere Art der Rückerstattung muss zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart werden und darf für den Kunden keine weiteren Kosten verursachen.
Anmeldung, Abmeldung
6.1 Unter Registrierung im Sinne dieser Geschäftsbedingungen versteht man den Online-Check-in des Gastes über das Kundenportal des Unterkunftsanbieters und die Annahme von Zugangscodes zur Unterkunft, die dem Gast nach Abschluss des Online-Check-ins zugesandt werden. Unter Abreise im Sinne dieser Geschäftsbedingungen versteht man die Begleichung einer offenen Rechnung des Vertragspartners und/oder des Gastes an den Beherbergungsbetrieb, das Räumen und Schließen der Fenster der vom Gast bewohnten Zimmer.
6.2 Die Unterbringung erfolgt ohne physische Anwesenheit der Rezeption (autonomer Betrieb). Der Gast ist verpflichtet, online einzuchecken und die Anweisungen des Beherbergers, insbesondere hinsichtlich des Zugangs zur Unterkunft und zum Zimmer, zu befolgen. Der Gast ist für den Schutz der Zugangsdaten (Codes, Links etc.) verantwortlich und darf diese nicht an Dritte weitergeben. Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung ist der Gast für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
6.3 Bei der Anmeldung muss der Gast einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, eine Quittung sowie eine gültige Kreditkarte vorlegen. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass die Kreditkartendaten zum Zwecke der Sicherung der Ansprüche des Beherbergers gegenüber dem Vertragspartner bzw. dem Gast gespeichert werden. Der Beherbergungsbetrieb hat das Recht, die Visa von Gästen, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit in der Tschechischen Republik der Visumpflicht unterliegen, einzusehen und mit Zustimmung des Gastes eine Kopie davon in die Akte aufzunehmen. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, die Anmeldung abzulehnen, wenn der Gast die in diesem Absatz genannten Anforderungen an die Identifizierung und Dokumentation nicht oder nicht vollständig erfüllt.
6.4 Sollte der Beherbergungsbetrieb für den Gast kein der Spezifikation in der Bestellung entsprechendes Zimmer zur Verfügung haben, behält sich der Beherbergungsbetrieb das Recht vor, den Gast in einer anderen Beherbergungseinrichtung des Beherbergungsbetriebes oder in einer anderen Beherbergungseinrichtung eines Dritten, am gleichen Ort wie die Unterkunft, zum gleichen Preis und mit Leistungen auf einem Niveau, das den vom Vertragspartner bestellten Leistungen entspricht, oder auf einem höheren Niveau unterzubringen. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen liegt kein Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten des Beherbergers vor (seine Leistungspflichten gegenüber dem Gast sind damit erfüllt), weshalb weder der Vertragspartner noch der Gast das Recht hat, vom Vertrag zurückzutreten oder sonstige Schadensersatzansprüche zu verlangen.
6.5 Die reguläre Anmeldung erfolgt ab 15:00 Uhr MEZ. Der Beherbergungsbetrieb behält sich das Recht vor, dem Gast das Zimmer später zu übergeben, wenn dies aus betrieblichen Gründen des Beherbergungsbetriebes nicht möglich ist.
6.6 Der Check-out erfolgt bis 10.30 Uhr MEZ. Möchte der Gast später auschecken, muss er diesen Wunsch spätestens 24 Stunden am Tag vor der Abreise telefonisch/per E-Mail mitteilen. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, den Wunsch des Gastes nach einer verspäteten Übergabe des Zimmers abzulehnen.
Verlässt der Gast sein Zimmer später, ist er zur Zahlung folgender Kosten verpflichtet:
Sofern der Gast dem Beherbergungsbetrieb einen verspäteten Check-out gemäß Ziffer 6.5 dieser Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat und der Beherbergungsbetrieb dem nicht widerspricht, ist der Gast verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb für einen Check-out bis 18:00 Uhr am Abreisetag 50 % des jeweiligen Tageszimmerpreises gemäß der aktuellen Preisliste zu zahlen. Bei Räumung des Zimmers nach 18:00 Uhr am Abreisetag ist der Gast verpflichtet, 100 % des Tageszimmerpreises laut Bestätigung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
In den Fällen, die nicht in Absatz a) dieses Artikels 6.7 geregelt sind, ist der Gast verpflichtet, bei einer Abreiseverzögerung von weniger als 2 Stunden 50 % des für die von ihm genutzte Zimmerkategorie gültigen Tagessatzes des Beherbergungsbetriebes zu zahlen; Bei einer Abreiseverzögerung von mehr als 2 Stunden ist der Vertragspartner verpflichtet, 100 % des für die Zeit bis 12:00 Uhr des Folgetages gültigen Tagessatzes der Beherbergungseinrichtung zu zahlen.
Für jeden weiteren Tag der Verspätung gelten die vorstehenden Bestimmungen.
6.8 Abweichend von Artikel 6.6 dieser Geschäftsbedingungen ist der Beherbergungsbetrieb im Falle eines späten Check-outs berechtigt, die persönlichen Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu holen und an anderer Stelle im Gebäude aufzubewahren; Die Zahlungspflichten des Vertragspartners gemäß Ziffer 6.6 dieser Geschäftsbedingungen bleiben hiervon unberührt. Der Beherberger lagert Gegenstände in einem Bereich des Gebäudes, zu dem nur Mitarbeiter des Gebäudes Zugang haben. Der Beherbergungsbetrieb behält sich vor, für die Aufbewahrung geräumter Gegenstände vom Vertragspartner bzw. Gast ein angemessenes Entgelt zu verlangen.
6.9 Gäste, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (nachfolgend „Minderjährige“ genannt), müssen von einer Person begleitet werden, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat (nachfolgend „Erwachsener“ genannt) und ein gesetzlicher Vertreter oder eine Person mit schriftlicher Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters ist. Der Beherbergungsbetrieb wird einen Minderjährigen nicht in Begleitung eines Erwachsenen oder einen Minderjährigen mit einem Erwachsenen, der nicht sein gesetzlicher Vertreter ist oder nicht über eine schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters verfügt, anmelden. Der Anspruch des Beherbergungsbetriebes auf Kostenerstattung durch den Vertragspartner bleibt hiervon unberührt.
6.10 In diesen Bedingungen bezeichnet der Begriff „ausgeschriebener Preis“ den Preis, der für jeden Zimmertyp gültig ist, der am jeweiligen Tag auf der offiziellen Website des Unterkunftsanbieters verfügbar ist.
Parken
7.1 Der Beherbergungsbetrieb stellt keine Parkplätze zur Verfügung.
Rauchen
8.1 Das Rauchen ist im gesamten Beherbergungsbetrieb, auch in den Zimmern, verboten. Um Missverständnisse zu vermeiden, beachten Sie bitte, dass auch das Rauchen „vom Fenster aus“ strengstens verboten ist. Bereiche, in denen ein generelles Rauchverbot gilt, sind gekennzeichnet.
8.2 Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot gemäß Artikel 8.1 ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, dem Gast für jeden einzelnen Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 CZK in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe dem Beherbergungsbetrieb im Zusammenhang mit dem Verstoß ein Schaden entstanden ist. Durch die Zahlung der Vertragsstrafe bleibt der Anspruch des Beherbergers auf Ersatz eines über die volle Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens unberührt. Darüber hinaus haften der Gast und der Vertragspartner gegenüber dem Beherbergungsbetrieb für alle weiteren Kosten, Schäden und Bußgelder, die dem Beherbergungsbetrieb dadurch entstehen, dass der Gast an Orten raucht, an denen das Rauchen verboten ist; Insbesondere, aber nicht ausschließlich, haften der Gast und der Vertragspartner gegenüber dem Beherbergungsbetrieb als Gesamtschuldner für die Kosten, die dem Beherbergungsbetrieb durch den Ersatz von Textilien, Teppichen oder anderen Einrichtungsgegenständen entstehen, deren Geruch durch das Rauchen des Gastes beeinträchtigt wurde. Der Gast ist verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb den entgangenen Gewinn (entsprechend dem Mietpreis) für ein Zimmer zu ersetzen, das nach Ansicht des Beherbergungsbetriebes nicht vermietet werden kann oder von einem anderen Gast wegen Nikotingeruchs verweigert wurde und gelüftet werden muss; Die Zahlungspflicht erstreckt sich auf die gesamte zur Beseitigung des Nikotingeruchs erforderliche Lüftungszeit und kann mehrere Tage dauern.
8.3 Unterlässt der Gast auf Verlangen des Beherbergers das Rauchen nicht, ist der Beherberger berechtigt, den Gast des Beherbergungsbetriebes zu verweisen und das Zimmer zu räumen, ohne dass er dadurch seinen Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen verliert.
8.4 Löst der Gast den Feueralarm wegen Rauchens an einem Ort aus, an dem das Rauchen grundsätzlich verboten ist, oder löst er den Feueralarm durch sonstiges Fehlverhalten aus, so hat der Gast bzw. der Vertragspartner alle dem Beherbergungsbetrieb durch den Feueralarm entstehenden Kosten zu tragen.
8.5 Auch an Orten, an denen das allgemeine Rauchverbot nicht gilt, hat der Gast darauf zu achten, das Eigentum des Beherbergers oder Dritter nicht durch Feuer, Asche, Rauch oder Zigarettenkippen zu verunreinigen und/oder zu beschädigen. Der Gast ist verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen.
Unterkunftsausstattung, Reinigung
9.1 Sämtliche Einrichtungen und Geräte des Beherbergungsbetriebes, auch solche, die zum Verzehr bestimmt sind, sind Eigentum des Beherbergungsbetriebes und nur zur Nutzung im Beherbergungsbetrieb bestimmt.
9.2 Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, die fehlende Ausstattung in der Rechnung an den Vertragspartner und/oder den Gast anzugeben oder die beim Check-in hinterlegten Kreditkartendaten zu nutzen und den entsprechenden Betrag von der Kreditkarte abzubuchen.
9.3 Entgeltliche Leistungen des Beherbergers oder Dritter, die der Gast vor, während oder nach dem Aufenthalt in Anspruch nehmen kann, werden dem Konto des Gastes gutgeschrieben und sind vom Gast bzw. Vertragspartner zu bezahlen. Dies gilt nicht nur für Leistungen, von denen der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt des Check-outs weiß, dass der Gast sie in Anspruch genommen hat, sondern auch für Leistungen, von denen er erst nach dem Check-out des Gastes Kenntnis erlangt. In einem solchen Fall kann der Beherbergungsbetrieb auch die beim Check-in hinterlegten Kreditkartendaten nutzen und die entsprechende Kreditkarte mit dem entsprechenden Betrag belasten.
9.4 Der Gast und/oder der Vertragspartner haften gegenüber dem Beherbergungsbetrieb für Verluste oder Schäden an Einrichtungen im Zimmer des Beherbergungsbetriebes, die vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Gast verursacht wurden. Dies gilt nicht für Artikel, die zum Verzehr bestimmt sind.
9.5 Der Gast ist nicht berechtigt, in irgendeiner Weise in die technische oder betriebliche Ausstattung des Beherbergungsbetriebes einzugreifen, Installationen, Sicherheitseinrichtungen, elektronische Geräte oder sonstige Einrichtungen zu manipulieren, die über den Rahmen ihrer üblichen Nutzung hinausgehen.
9.6 Aufgrund des autonomen Betriebs des Beherbergungsbetriebes erfolgt die Reinigung nach der Abreise jedes Gastes. Ein Anspruch des Gastes auf eine Zimmerreinigung während des Aufenthaltes zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht. Im Falle eines konkreten Problems oder außergewöhnlichen Bedarfs kann der Gast die Reinigung elektronisch per E-Mail oder telefonisch bei den Kontakten des Unterkunftsanbieters anfordern.
Frühstück
Der Beherbergungsbetrieb erbringt weder Frühstück noch sonstige Verpflegungsleistungen.
11. Haustiere
11.1 Haustiere sind im Beherbergungsbetrieb nicht gestattet.
Allgemeine Rechte und Pflichten des Gastes
12.1 Der Beherbergungsbetrieb hat in allen Bereichen des Beherbergungsbetriebes das Hausrecht. Dieses Recht können auch Mitarbeiter des Beherbergungsbetriebes gegenüber dem Gast geltend machen.
12.2 Der Gast hat sich in den öffentlichen Bereichen des Beherbergungsbetriebes respektvoll zu verhalten und darauf zu achten, andere Gäste nicht zu stören oder zu stören. Der Gast hat insbesondere darauf zu achten, dass er sich in den öffentlichen Bereichen des Beherbergungsbetriebes angemessen gekleidet bewegt und die Lautstärke seiner Umgebung anpasst.
12.3 Der Gast hat von 22:00 bis 07:00 Uhr MEZ die Nachtruhe einzuhalten. Bewahrt der Gast auch nach Abmahnung durch das Personal des Beherbergungsbetriebes nachts keine Ruhe, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, das Zimmer zu räumen bzw. räumen zu lassen und den Gast des Beherbergungsbetriebes zu verweisen; Ansprüche des Beherbergers gegen den Vertragspartner und/oder gegen den Gast bleiben hiervon unberührt.
12.4 Den Gästen ist es im gesamten Beherbergungsbetrieb strengstens untersagt, offenes Feuer, einschließlich Kerzen, Aromalampen, Pyrotechnik oder ähnliche Gegenstände, zu verwenden. Beim Verlassen des Zimmers ist der Gast dafür verantwortlich, dass im Badezimmer kein Wasserhahn geöffnet ist und keine Geräte im Zimmer zurückgelassen werden, die Schäden oder einen Brand verursachen könnten. Schäden, die durch die Verletzung dieser Pflichten entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners und/oder des Gastes.
12.5 Der Beherberger ist berechtigt, das vom Gast bewohnte Zimmer zu betreten, insbesondere zum Zwecke der Zimmerreinigung, des Handtuchwechsels und des Wechsels gebrauchter Kosmetikprodukte.
12.6 Der Beherberger haftet für die vom Gast in den Beherbergungsbetrieb eingebrachten Sachen nach den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Recht auf Schadensersatz muss unverzüglich ausgeübt werden. Der Unterkunftsanbieter empfiehlt den Gästen, den im Zimmer befindlichen Safe zu nutzen. Für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl außerhalb des Safes zurückgelassener Gegenstände haftet der Beherbergungsbetrieb im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nicht.
12.7 Der Beherbergungsbetrieb kann Dritte mit der Erfüllung seiner Rechte und Pflichten nach diesen Geschäftsbedingungen, Einzelverträgen und/oder geltendem Recht betrauen; dazu sind die Mitarbeiter des Beherbergungsbetriebes in jedem Fall berechtigt.
12.8 Im Beherbergungsbetrieb steht Ihnen ein kostenloser Internetanschluss (Wi-Fi) zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch des Gastes auf den Internetanschluss besteht nicht; Der Unterkunftsanbieter kann die Internetverbindung unterbrechen oder verlangsamen. Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung des Internets keine rechtswidrigen Internetinhalte anzusehen und keine technisch oder inhaltlich rechtswidrigen Aktivitäten im Internet vorzunehmen. Der Gast erkennt an, dass der Unterkunftsanbieter ein berechtigtes Interesse an der Archivierung von Klickprotokollen und ggf. Informationen über Upload- und Downloadaktivitäten hat. Bei Bedarf kann sie diese den Strafverfolgungsbehörden auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellen. Der Unterkunftsanbieter hat ein berechtigtes Interesse daran, bestimmte Seiten vorab zu filtern oder zu sperren, insbesondere bei Streaming-Diensten und Filesharing-Plattformen.
Schutz personenbezogener Daten
13.1 Der Beherbergungsbetrieb verarbeitet die personenbezogenen Daten der Gäste auch zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere gemäß dem Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und damit verbundenen Rechtsvorschriften (z. B. Führung eines Hausregisters und Meldepflichten gegenüber der Polizei der Tschechischen Republik). Die Datenschutzerklärung finden Sie auf der Website: https://www.youngmannhouse.com.
13.2 Der Gast ist verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, die zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten, insbesondere zur Führung eines Meldebuchs über die untergebrachten Personen und zur Erfüllung der Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden, erforderlich sind. Refusal to provide this information may be grounds for refusal of accommodation.
Eine höhere Macht
14.1. Als Vertragsbruch gilt nicht, wenn eine der Vertragsparteien ihre Verpflichtung aufgrund eines Hindernisses nicht erfüllt, das unabhängig vom Willen der Vertragspartei eingetreten ist und sie an der Erfüllung ihrer Verpflichtung hindert, ohne dass vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass die verpflichtete Vertragspartei dieses Hindernis oder seine Folgen abwenden oder überwinden konnte und dass sie dieses Hindernis zum Zeitpunkt der Erfüllung ihrer Verpflichtung (z. B. Krieg, Staats- oder Industriestreik, Erdbeben, Überschwemmung, Feuer, Terroranschlag usw.) hätte vorhersehen können. Die Vertragsparteien erklären ausdrücklich, dass eine Krankheit/Verletzung des Gastes kein solches Hindernis darstellt. Auf Antrag der anderen Vertragspartei muss die betroffene Vertragspartei eine Bescheinigung über das Vorliegen von Umständen vorlegen, die ihre Verantwortung aufgrund höherer Gewalt ausschließt und die von einer zuständigen Behörde oder Organisation ausgestellt wurde, die die Interessen des Landes vertritt, in dem das Hindernis entstanden ist.
14.2 Sofern die Vertragsparteien nicht auf elektronischem Wege etwas anderes vereinbaren, verlängern sich die vertraglich vereinbarten Fristen um die Dauer des Umstandes unter Ausschluss einer Haftung wegen höherer Gewalt. Überschreitet die Dauer dieser Umstände 90 Tage, ist jede Vertragspartei berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass für die zurücktretende Vertragspartei daraus nachteilige Rechtsfolgen entstehen.
14.3 Eine Vertragspartei, die ihre Pflicht verletzt oder aufgrund aller Umstände hätte wissen müssen, dass sie ihre vertragliche Pflicht verletzen wird, ist verpflichtet, die andere Vertragspartei elektronisch über die Art des Hindernisses, das die Erfüllung der Pflichten verhindert oder verhindern wird, die damit verbundenen Folgen und die voraussichtliche Dauer zu benachrichtigen. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem die verpflichtete Partei von dem Hindernis Kenntnis erlangt hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt Kenntnis davon hätte erlangen müssen. Schäden, die durch eine verspätete Anzeige einer drohenden Gefahr oder des Eintritts höherer Gewalt entstehen, trägt der Vertragspartner, der die verspätete Anzeige verursacht hat.
14.4 Sofern das in Ziffer 14.1 dieser Geschäftsbedingungen beschriebene Hindernis durch Maßnahmen oder sonstige Einschränkungen verursacht wurde, die die zuständigen Behörden infolge einer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhergesehenen Situation (z. B. die Ausrufung einer Pandemie) ergriffen haben und diese Maßnahmen/Einschränkungen erhebliche negative Auswirkungen auf die Fähigkeit der Vertragsparteien zur Vertragserfüllung hatten, insbesondere eingeschränkte Beförderungsmöglichkeiten, Reisemöglichkeiten, Arbeits- und Öffnungszeiten, Unterbringung usw., ist das Verfahren gemäß Ziffern 15.1 bis 15.3 der AGB findet keine Anwendung und der Vertragspartner wird nicht von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung entbunden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den anderen Vertragspartner unverzüglich nach Kenntniserlangung über ein solches Hindernis unter Angabe der Auswirkungen des Hindernisses auf seine Fähigkeit zur Vertragserfüllung zu informieren. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine Änderung der Vertragsbedingungen auszuhandeln, in der das Hindernis berücksichtigt wird. Kommt es zwischen den Vertragsparteien nicht innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der Mitteilung an die andere Vertragspartei zu einer Einigung, deren Erfüllung durch dieses Hindernis wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird, ist diese Vertragspartei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass sie für den durch den Rücktritt entstandenen Schaden verantwortlich ist. Hiervon bleiben jedoch seine Verpflichtungen unberührt, die vor der Beendigung des Vertrages entstehen.
Schlussbestimmungen
15.1 Alle Rechtsbeziehungen und etwaige Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik und werden von den zuständigen Gerichten der Tschechischen Republik entschieden.
15.2 Im Falle einer Streitigkeit zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Vertragspartner, die nicht einvernehmlich beigelegt werden kann, kann der Vertragspartner, wenn es sich um einen Verbraucher handelt, die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung des Streitfalls nutzen durch: Tschechische Handelsinspektion, Zentralinspektion – ADR-Abteilung, Štěpánská 15, 120 00 Prag, E-Mail: adr@coi.cz, Website: adr.coi.cz. Detaillierte Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung finden Sie auf der Website. Bevor Sie einen Vorschlag zur außergerichtlichen Streitbeilegung unterbreiten, empfehlen wir Ihnen, zunächst Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen und zu versuchen, die Situation einvernehmlich zu lösen.
15.3 Der Unterkunftsanbieter bearbeitet Verbraucherbeschwerden unter der E-Mail-Adresse team@gwhotels.cz. Informationen zur Bearbeitung der Beschwerde des Vertragspartners, der Verbraucher ist, sendet der Beherbergungsbetrieb an die im Angebot angegebene E-Mail-Adresse des Vertragspartners.
15.4 Der Verbraucher hat das Recht, zur Streitbeilegung auch die Online-Streitbeilegungsplattform zu nutzen, verfügbar unter: https://consumer-redress.ec.europa.eu/index_cs.
15.5 Individualabreden gehen den jeweiligen Bestimmungen dieser AGB vor, sofern sie ausdrücklich Abweichungen von diesen AGB enthalten. Alle übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben in Kraft.
15.6 Der Beherbergungsbetrieb hat das Recht, diese Bedingungen zu ändern. Die geänderten Geschäftsbedingungen werden mit dem Tag ihrer Beifügung zum neuen Vertrag und bei einem bestehenden Vertrag über die wiederholte Erfüllung mit dem Tag ihrer Zustellung an den Vertragspartner bzw. den Gast wirksam. In einem solchen Fall müssen die neuen Geschäftsbedingungen dem Vertragspartner/Gast mindestens 7 Tage vor der Erbringung der übrigen vertraglichen Leistungen zugestellt werden, andernfalls gelten sie nur für diejenigen Leistungen, die nach Ablauf von 7 Tagen nach Zustellung der neuen Geschäftsbedingungen erbracht werden. Die Neufassung gilt auch für alle Gäste, deren Aufenthalt mit Inkrafttreten der Neufassung oder später beginnt, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung der Neufassung der AGB den Vertrag aufgrund der Zustellung der Neufassung der AGB kündigt.
Servicebeschwerden
16.1 Der Gast ist berechtigt, die Qualität der erbrachten Leistungen unverzüglich nach Feststellung von Mängeln, spätestens jedoch während des Aufenthaltes, telefonisch oder elektronisch unter der Kontakt-E-Mail des Beherbergers zu beanstanden.
16.2 Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich, die Beschwerde unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Antragstellung, zu prüfen und zu bearbeiten, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren.
16.3 Im Falle einer berechtigten Reklamation hat der Gast Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass oder Ersatz.
Youngmann House Green Wave Hotels s.r.o.
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